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Allgemeine Geschäftsbedingungen MNM Mediengestaltung

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von MNM Mediengestaltung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der 1. Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 §2 Vertragsabschluß

Angebote sind- auch bezüglich Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn MNM sie schriftlich bestätigt.

 § 3 Preise, Preisänderungen

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Der Auftraggeber trägt die Fracht- Verpackungs- und Versicherungskosten.

Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von MNM; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Dreharbeiten beginnen mit dem Eintreffen am Drehort.

 § 4 Lieferzeiten

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 - 4 Wochen. Bei Lieferverzögerungen, die von MNM zu vertreten sind, beträgt die vom Auftraggeber zu setzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei MNM beginnt.

§ 5 Versand

Erfüllungsort ist Murnau.

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von MNM verlassen hat.

Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert MNM nach seiner Wahl, unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Offensichtliche Mängel müssen MNM unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch MNM bereitzuhalten. Auf Verlangen von MNM hat der Auftraggeber den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an MNM zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber MNM aus.

Bei unzureichenden Informationen bzgl. der Wünsche des Auftragsgebers haftet MNM nicht bei Nichtgefallen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der 2 maligen Nachbesserung. Die vereinbarte Summe ist in voller Höhe zahlbar.

Für durch schadhafte Videoköpfe entstandene Bandschäden kann nicht gehaftet werden.
Optimale Bildqualität kann nur bei ausreichender Beleuchtung garantiert werden.

Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann MNM eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei unzureichender Beleuchtung haftet MNM nicht für verrauschte oder nicht zufriedenstellende Aufnahmen.

Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

Für Fotos oder Videoaufnahmen, die der Auftraggeber zur Verfügung steht, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die MNM aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich MNM das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum von MNM hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist MNM berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch MNM liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetzt Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

Kopien der auf den Videokassetten befindlichen Filme dürfen nur von MNM vorgenommen werden.

§ 9 Zahlung

Nach Abschluss des ersten Drehtages sind 50% der Rechnungssumme sofort fällig. Die Bearbeitung der Originalaufnahmen beginnt erst nach Eingang der Zahlung.

Der restliche Rechnungsbetrag ist nach Lieferung sofort rein Netto zu zahlen. Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, wird berechnet: bis 14 Tage nach Vertragsabschluß kostenlos, bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin 50%  danach 80% der vereinbarten Summe.

 § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen MNM und Auftraggeber gilt deutsches Recht.

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist GAP ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

§ 11 Versand

Die Versandgebühren trägt der Auftraggeber.

 


 


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